Deutschlands freiheitliche demokratische Grundordnung

21. Oktober 2023 | Author/Destination: | Rubric: Allgemein, Editorial, EU-Beitragsserie, Europäische Union Lesedauer:  6 Minuten

Reichstag in Berlin © Cezary Piwowarski/cc-by-sa-3.0

Reichstag in Berlin © Cezary Piwowarski/cc-by-sa-3.0

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (oft auch freiheitlich-demokratische Grundordnung, informell abgekürzt als fdGO oder FDGO) ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber. Sie bezeichnet demnach die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.  mehr lesen…

Bundesverfassungsgericht

1. März 2017 | Author/Destination: | Rubric: Allgemein, Haus des Monats Lesedauer:  12 Minuten

© Dr. Ronald Kunze/cc-by-3.0

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der deutschen Verfassung (des Grundgesetzes) hat das Gericht eine Doppelrolle, einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen Entscheidungen liefert es eine verbindliche Auslegung des Verfassungstextes und entscheidet Im Namen des Volkes. Obwohl es Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben; es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung die Verfassung verletzt, hebt es sie – und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist als Verfassungsorgan von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.  mehr lesen…

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