Die Kaimaninseln sind eine Inselgruppe in der Karibik und britisches Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Die Gipfel eines submarinen Gebirges, des bis nach Kuba reichenden Kaimanrückens, bilden die Inselgruppe. Ihren Namen verdanken die Inseln den hier lebenden Echsenarten, die man zu Beginn mit Krokodilen verwechselt hatte. Die Inselgruppe besteht aus den drei Inseln Grand Cayman, Little Cayman und Cayman Brac und liegt etwa 350 km südlich von Kuba. Die Inseln verteilen sich auf eine Fläche von etwa 262 km², wobei Grand Cayman mit 197 km² den Großteil einnimmt. Im Norden der Insel Grand Cayman befindet sich zwischen Rum Point und Conch Point die 80 km² große Bucht North Sound. Die Bucht ist seicht, mit Tiefen von zumeist 1,8 bis 3,8 Metern.
Frühere Hauptexportgüter waren Schildkröten und Muscheln. Heute gilt die Hauptstadt George Town als fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Die meisten international tätigen Banken, auch die größten deutschen, sind hier mit Filialen präsent. Zudem sind rund 40% aller Hedge-Fonds auf den Kaimaninseln angesiedelt, womit die Kaimaninseln der größte Hedge-Fonds-Standort weltweit sind. Begünstigt wird dieser Wirtschaftszweig durch günstige Rahmenbedingungen wie die hier herrschende Steuerfreiheit. Die Kaimaninseln gelten als Steueroase, sie tauchen auf der Grey List, die die OECD im Vorfeld des G20-Treffens im Jahr 2009 erstellt hat, auf. Auf Grund von Zusagen, bezüglich der Einhaltung von diversen Steuerstandards, tauchen die Kaimaninseln nicht auf der „Black List“ der Steuerparadiese auf. Die deutsche Bundesregierung stuft die Inseln nicht als Steueroase ein (Januar 2010). Ihrem Ruf wollen die Inseln durch bilaterale Abkommen entgegenwirken, die sie z. B. mit Irland, Japan, den Niederlanden und Südafrika abgeschlossen haben.
Die Staatsausgaben der Kaimaninseln werden ausschließlich über Verwaltungsgebühren und eine 20-prozentige Zollabgabe auf alle Importgüter finanziert. In letzter Zeit reichen diese Einnahmen zur Haushaltsfinanzierung allerdings nicht mehr aus, so dass das britische Außenministerium auf die Einführung weiterer Abgaben drängt. Als Zahlungsmittel werden neben der Landeswährung Cayman Island Dollar (CI$) weitestgehend auch der US-Dollar und das Britische Pfund, nicht aber der Euro akzeptiert.
Vor allem die Hauptinsel Grand Cayman ist für ihre Riffe bekannt. Die Unterwasserwelt rund um die Inseln stellt eine besondere Touristenattraktion dar, die seit 1978 durch mehrere Gesetze umfangreich geschützt wird. Zu den Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt George Town gehören u. a. der Glockenturm für König Georg V., die Legislative Assembly, das Courts Building, und das General Post Office. An der Uferpromenade zeigt das Cayman Maritime and Treasure Museum unterschiedlichste Ausstellungsstücke. Ferner sind im McKee’s Museum Schätze aus Wracks aus dem 16./17. Jahrhundert zu bestaunen.
George Town ist auch der bevorzugte Ort für zollfreien Einkauf: Internationale Luxusgüter sowie Schmuck, in den zum Teil einheimische Materialien, wie schwarze Korallen, eingearbeitet sind, sind hier günstig zu erstehen. Eine weitere Spezialität der Inseln ist der Rum-Kuchen, der von verschiedenen Anbietern hergestellt wird und sich in den letzten Jahren zu einem der erfolgreichsten Exportartikel entwickelt hat. In Bodden Town, der früheren Hauptstadt der Inselgruppe, liegt das Höhlensystem Pirate’s Caves, in dem im 18. Jahrhundert Piraten Zuflucht und Schutz fanden. Rum Point im Norden der Insel bietet typisches Karibikflair. Auf der Sandbank „Stingray City“ leben halbzahme Stachelrochen (southern stingrays), die man füttern kann. Die Cayman Turtle Farm am Northwest Point ist die einzige ihrer Art mit grünen Schildkröten.
[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Diesen Beitrag vorlesen"]Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Das Verfahren kann vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit. b) AEU-Vertrag einstimmig geändert werden.
Da der Rat der Europäischen Union in versc...