Die UNESCO
Freitag, 2. März 2018 - 11:00 (CET/MEZ) Berlin | Author/Destination: Around the World / Rund um die WeltCategory/Kategorie: Allgemein, UNESCO-Welterbe Lesedauer: 12 Minuten Die UNESCO (englisch United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, deutsch Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) ist eine Internationale Organisation und gleichzeitig eine der 17 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris. Derzeit sind 195 Mitglieder in der UNESCO vertreten und elf assoziierte Mitglieder – neben den 193 Staaten der UN mit Ausnahme von Liechtenstein auch die nicht in den UN vertretenen Cookinseln und Niue. Im Oktober 2017 haben die Vereinigten Staaten und Israel, die bereits seit Jahren Mitgliedsbeiträge schuldig sind, erklärt, dass sie die UNESCO zum 31. Dezember 2018 verlassen werden. Bemühungen, die Vereinigten Staaten in der UNESCO zu halten, sind daraufhin auf dem diplomatischen Parkett zeitnah angelaufen.
Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehören die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information. Ihr Gründungsvertrag wurde am 16. November 1945 von 37 Staaten in London unterzeichnet und trat am 4. November 1946 nach der Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft. Erster Generaldirektor war Julian Huxley. Aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zogen die Gründungsstaaten die folgende Lehre:
“Ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.”
Weiter aus der Präambel der Verfassung der UNESCO:
“Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.”
Erziehung
Im Bereich der Erziehung setzt sich die UNESCO vor allem dafür ein, bis zum Jahre 2015 weltweit “Bildung für alle” (Education For All, EFA) zu erreichen. Hierzu haben sich 164 Länder verpflichtet, sechs Bildungsziele zu erreichen. Auch die Gesundheitserziehung zur Drogen- und AIDS-Prävention sowie der Wiederaufbau des Bildungswesens in Katastrophen- und Krisengebieten gehören zum Wirkungsfeld. Die UNESCO setzt sich auch für eine demokratische Erziehung auf Basis der Menschenrechte ein. Außerdem entwickelte die UNESCO mit der ISCED (International Standard Classification of Education) eine Klassifikation zur Charakterisierung von Schulsystemen. Wichtiger Bestandteil der Arbeit der UNESCO ist die Organisation interregionaler und internationaler Konferenzen zum Thema Bildung/Erziehung wie etwa die Konferenz zur Erwachsenenbildung CONFINTEA. Zum Aufgabenbereich der UNESCO gehören zudem das UNESCO-Schulprojekt und die UNESCO-Lehrstühle. Die UNESCO koordinierte auch die UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005–2014).
Wissenschaften
Im wissenschaftlichen Bereich fördert die UNESCO vorrangig die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Ozeanographie, Hydrologie, Geologie und Umweltwissenschaften mit dem Hauptziel des Erhalts der biologischen Arten und der Trinkwasserressourcen. Die Folgen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts der Biowissenschaften haben den Bedarf an international übereinstimmenden Werten, Grundsätzen und Normen der Bioethik erhöht. Die UNESCO hat darauf reagiert und in den vergangenen Jahren drei völkerrechtlich nicht bindende Erklärungen im Bereich von Wissenschaft und Menschenrechten ausarbeiten lassen, die von der Generalkonferenz jeweils einstimmig verabschiedet wurden:
- Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte (1997)
- Internationale Erklärung über humangenetische Daten (2003)
- Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (2005)
Kultur
Die UNESCO betraut die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954, das wichtigste Werkzeug zur Bewahrung von Kulturgut, und die Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut von 1970, das Werkzeug gegen Plünderung. 2001 entstand die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser, womit eine wichtige Lücke im geographischen Abdeckungsgebiet der Haager Konvention geschlossen wurde. Das Welterbekomitee der UNESCO verwaltet das Welterbe der Menschheit (Welterbekonvention von 1972), welches eine besondere Auszeichnung mit Bewahrungspflicht darstellt. Es setzt sich aus dem Weltkultur- und Weltnaturerbe zusammen, womit die UNESCO ihre Agenden auch in den Bereich der Landschaften und Naturgebilde ausdehnte (entsprechend dem Begriff des Naturdenkmals). Hinsichtlich Kulturgüterschutz besteht eine enge Partnerschaft zwischen der UNESCO und Blue Shield International. Da bei vielen Kriegen und Unruhen die Bewegungsfreiheit des Vereinte-Nationen-Personals wegen Sicherheitsbedenken deutlich eingeschränkt ist, wird Blue Shield aufgrund seiner Struktur als besonders geeignet angesehen, um flexibel und autonom in bewaffneten Konflikten zu handeln. Das betrifft auch die Zusammenarbeit der UNESCO mit Blue Shield zur Erhebung von zu schützenden Kulturgut, die Erstellung von “No-strike lists”, die Verknüpfung ziviler und militärischer Strukturen und die Ausbildung von lokalem militärischen Personal hinsichtlich Schutz von Kulturgut. Schon 1970 wurde das Programm Man and Biosphere (MAB) ins Leben gerufen, welches die enge Verflechtung von Kulturleistungen und Umwelt betont. Zu diesem Programm gehören auch die Biosphärenreservate als Modellregionen. Daher ist die UNESCO auch im Umwelt- und Naturschutz engagiert, in Folge des Programms entstanden wichtige weltweite Konventionen, etwa über die biologische Vielfalt (Biodiversität). 1982 wurde bei der UNESCO-Weltkulturkonferenz Mondiacult in Mexiko ein erneut „erweiterter Kulturbegriff“ festgeschrieben. Die 126 Teilnehmer-Staaten nahmen damit eine konzeptionelle Entwicklung zur Kenntnis; im Grunde ging es darum, den elitären, bildungsbürgerlichen Kulturbegriff und den europalastigen Fokus auf Kulturgut als Bauwerke und Werke der bildenden “Schönen Künste” im musealen Sinne abzulösen. 2005 hat die UNESCO das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet – eine “Magna Charta” der Kulturpolitik. In diesen Kontext gehören auch das Weltdokumentenerbe im Rahmen des Programms Memory of the World (MOW) von 1992, das als “Gedächtnis der Welt” auf die materiellen Zeugnisse bedeutender geistiger Kulturleistungen fokussiert (alte Handschriften, originale Urkunden, Bibliotheken u.ä.). Im Oktober 2003 wurde die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet, das Übereinkommen trat am 20. April 2006 in Kraft. Schon das Vorgängerprogramm Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit schützte von 1997 bis 2006 mündliche Ausdrucksformen wie Mythen, Epen und Erzählungen, sowie darstellende Künste Musik, Tanz, Spiele, Bräuche, handwerkliche Fähigkeiten und andere künstlerische Ausdrucksformen, die sich nicht in einem materiellen Werkbegriff äußern.
Medienpolitik
Im Bereich “Kommunikation und Information” setzt sich die UNESCO mit den Problemen der Informationsgesellschaft auseinander. Sie engagiert sich für die Pressefreiheit und den Informationszugang, indem sie unter anderem in Entwicklungsländern Medienkompetenz vermittelt, Journalisten ausbildet und Radiostationen bzw. Nachrichtenagenturen aufbaut. Die UNESCO betreibt unter dem Kürzel EOLSS eine große wissenschaftliche Online-Enzyklopädie.
Organe der UNESCO sind die Generalkonferenz, der Exekutivrat und das Sekretariat, an dessen Spitze ein Generaldirektor steht.
Generalkonferenz
Die Generalkonferenz ist das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan der UNESCO. Sie tritt (seit 1954) alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Tagung in Paris zusammen. In der Generalkonferenz gilt der Grundsatz Ein Staat – eine Stimme – ein Prinzip, das auch in der Mehrzahl der anderen Sonderorganisationen sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen Anwendung findet. Die Generalkonferenz ist Entscheidungsträger, denn sie bestimmt die Zielsetzung und die allgemeinen Richtlinien der Arbeit der Organisation und beschließt über die ihr vom Exekutivrat vorgelegten Programme und hat das Budgetrecht. Die politische Zielsetzungen und die Arbeitsrichtlinien werden festgelegt, wobei ein vom Sekretariat in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten vorgelegtes zweijähriges Arbeitsprogramm als Diskussionsgrundlage dient. Ferner beruft sie internationale Staatenkonferenzen ein, nimmt internationale Empfehlungen oder Übereinkommen an und erörtert die Berichte der Mitgliedstaaten an die Organisation über die Maßnahmen zur Umsetzung von Empfehlungen und Übereinkommen. Die Generalkonferenz wählt auch die Mitglieder des Exekutivrates für eine vierjährige Amtszeit, der seit 1995 aus 58 Mitgliedern besteht und normalerweise zweimal jährlich zusammentritt. Parallel zur Generalkonferenz tagt diese auch in wichtigen Komitees und Kommissionen:
- General Committee (Koordinierung der Arbeit der Kommissionen etc.)
- PRX Commission (Programm und Budget)
- ED Commission (Bildung)
- SC Commission (Naturwissenschaften)
- SHS Commission (Sozial- und Geisteswissenschaften)
- CLT Commission (Kultur)
- CI Commission (Kommunikation und Information)
- ADM Commission (Personalmanagement und Mittelverwendung)
- Credentials Committee (Wahlberechtigung)
- Nominations Committee (Wahlen)
- Legal Committee (rechtliche Fragen)
- Plenum
Exekutivrat
Der Exekutivrat fungiert als Bindeglied zwischen Generalkonferenz und Sekretariat. Er ist für die Vorbereitungen der Tagesordnung der Generalkonferenz, die Prüfung des Arbeitsprogramms und des entsprechenden Haushaltsplans sowie für die Überwachung des vom Sekretariat verabschiedeten Arbeitsprogramms zuständig. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Exekutivrats ist im Laufe der letzten 50 Jahre eine zunehmende Verstaatlichung festzustellen. Bis 1954 galten die Mitglieder als Privatpersonen – gewählt als Vertreter des Geistesleben, die im Auftrag der Generalkonferenz handeln sollten. Gemäß einem Vorschlag der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs gelten die Vertreter nunmehr nicht mehr als unabhängig, sondern zugleich als Politiker, welche die Staaten vertreten, aus denen sie stammen. Seit 1976 können die Regierungen darüber hinaus ihre Vertreter vor dem Ablauf ihrer vierjährigen Amtszeit und unabhängig von deren Zustimmung abberufen und ersetzen lassen. Gewählt werden nach Artikel V Absatz 2 der UNESCO-Verfassung solche Persönlichkeiten, die über die notwendige Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen, um die administrativen und exekutiven Pflichten des Rates zu erfüllen.
Sekretariat
Das Sekretariat ist in mehrere Abteilungen gegliedert. An seinem Hauptsitz in Paris arbeiten derzeit rund 2.100 Mitarbeiter aus etwa 170 Nationen. Weitere 700 Mitarbeiter sind in den 65 Außenstellen in aller Welt tätig. Das Sekretariat wird von einem Generaldirektor geleitet, der auf Vorschlag des Exekutivrats von der Generalkonferenz für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird. Der Direktor nimmt an den Sitzungen der Generalkonferenz, des Exekutivrates und der Ausschüsse ohne Stimmrecht teil und erstellt Berichte über die Tätigkeit der Organisation.
UNESCO-Regionen
Die UNESCO ordnet ihre Mitgliedsstaaten fünf Regionen zu: Afrika, Arabische Staaten, Asien und Pazifik, Europa und Nordamerika, Lateinamerika und Karibik. Auch wenn diese Regionen die Bezeichnung von Kontinenten im Namen tragen, sind sie nicht rein geografisch orientiert, sondern richten sich auch nach kulturellen Gesichtspunkten. So können Staaten einer UNESCO-Region zugeordnet sein, die nach einem anderen Kontinent benannt ist als dem, in dem sie geographisch liegen (Beispiel Israel: geographisch Asien, UNESCO-Region Europa und Nordamerika). Auch Staaten, die Gebiete auf mehr als einem Kontinent haben, werden als ganze einer UNESCO-Region zugeordnet (Beispiel Russland: mitsamt seinem asiatischen Teil ganz der UNESCO-Region Europa und Nordamerika zugeordnet, ebenso z.B. Frankreich mit allen Überseegebieten).
Nationalkommissionen
Die UNESCO-Nationalkommissionen sind keine Organe der UNESCO, jedoch bereits von der UNESCO-Verfassung vorgesehene Stellen in jedem Mitgliedsstaat. Die Staaten sollen ihre “mit Fragen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur befassten maßgeblichen Institutionen mit der Arbeit der UNESCO in Verbindung bringen, vorzugsweise durch Bildung einer Nationalkommission, in der die Regierung und die betreffenden Institutionen vertreten sind.” Nationalkommissionen existieren in allen Mitgliedstaaten.
Lesen Sie mehr auf UNESCO, Deutsche UNESCO-Kommission, Wikipedia UNESCO-Welterbe, Wikipedia Liste des UNESCO-Welterbes und Wikipedia UNESCO (Sicher Reisen - Die Reiseapp des Auswärtigen Amtes - Wetterbericht von wetter.com - Global Passport Power Rank - Travel Risk Map - Democracy Index - GDP according to IMF, UN, and World Bank - Global Competitiveness Report - Corruption Perceptions Index - Press Freedom Index - World Justice Project - Rule of Law Index - UN Human Development Index - Global Peace Index - Travel & Tourism Competitiveness Index). Fotos von Wikimedia Commons. Wenn Sie eine Anregung, Kritik oder einen Hinweis zu dem Beitrag haben, freuen wir uns auf Ihre E-Mail an kommentar@wingsch.net. Nennen Sie dazu im Betreff bitte die Überschrift des Blogbeitrags, auf den sich Ihre E-Mail bezieht.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Das Institut der Arabischen Welt in Paris
- Sciences Po in Paris
- Salamanca in Kastilien-León
- Europa Nostra
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Das Creative Cities Network
- NASA und ESA
- Dundee ist die viertgrößte Stadt Schottlands
- Die Kurstadt Aachen
- Dörfer mit Kirchenburgen in Siebenbürgen
- Der Internationale Gerichtshof in Den Haag
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Freiheitsstatue in New York City
- Großer Buddha von Leshan in China
- Limes-Straße – von Rheinbrohl/Bad Hönningen am Rhein bis Regensburg an der Donau