Deutsche Nationalbibliothek (DNB) – German National Library
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB), ist mit ihren Standorten Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei, seit 2010 auch das ursprünglich in Berlin ansässige Deutsches Musikarchiv) und Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek) die zentrale Archivbibliothek für alle Medienwerke in deutscher Sprache aus dem In- und Ausland und das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. Sie erfüllt die Aufgaben einer Nationalbibliothek ab dem Erscheinungsjahr 1913 und ist zugleich die größte deutsche Universalbibliothek. Ihre vordringlichste Aufgabe ist zu sammeln, zu verzeichnen und die Medienwerke der Öffentlichkeit zur freien Verfügung zu stellen. Die klassischen Aufgaben einer Nationalbibliothek teilt sich die Deutsche Nationalbibliothek mit der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz und der Bayerischen Staatsbibliothek.
Mit der am 29. Juni 2006 in Kraft getretenen Neufassung des “Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek” wurde die seit 1990 “Die Deutsche Bibliothek” genannte Bibliothek in “Deutsche Nationalbibliothek” umbenannt. Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Der Name Deutsche Nationalbibliothek wird teilweise kritisiert. Im Gegensatz zu Nationalbibliotheken anderer Länder beginnt das Sammelgebiet im Wesentlichen erst mit dem Erscheinungsjahr 1913, ältere deutschsprachige Literatur wird durch mehrere Bibliotheken im Rahmen des Programms Sammlung Deutscher Drucke erworben; Literatur des Auslandes wird repräsentativ vor allem von den Sondersammelgebietsbibliotheken, einschließlich der Zentralen Fachbibliotheken und dem Deutschen Buch- und Schriftmuseum, gesammelt. Klassisch liegt diese Aufgabe ebenfalls bei der Nationalbibliothek, weshalb bisher in der Fachliteratur von einer verteilten Nationalbibliothek gesprochen wurde.
Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine reine Präsenzbibliothek. Die Bestände dürfen also nur im Lesesaal benutzt werden. Einen Benutzungsausweis erhält jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen amtlichen Ausweis vorlegt. Seit 1997 ist eine Benutzungsgebühr zu entrichten, auch um die Lesesäle betreten zu können. Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek zählte Ende 2011 26,9 Millionen Medieneinheiten.