Die Afrikanische Union ist ein Zusammenschluss von anfangs 53 afrikanischen Staaten (Westsahara ist Mitglied der Afrikanischen Union, sein völkerrechtlicher Status allerdings umstritten). Die Organisation wurde durch die förmliche Verabschiedung einer Gründungsabsichtserklärung auf der 4. OAU-Sondersitzung am 9. September 1999 im libyschen Sirte geschaffen. Das diesem Beschluss zugrundeliegende Dokument wird Sirte-Deklaration genannt. In Lomé (Togo) beschlossen die Vertreter des 36. turnusgemäßen Gipfeltreffens am 11. Juli 2000 das Gründungsstatut (Constitutive Act of the African Union) der Afrikanischen Union. Der Maßnahmeplan des Übergangs zur neuen Organisation, definiert für den Zeitraum vom 11. Juli 2001 bis zum 10. Juli 2002, war ein Beschluss des Gipfeltreffens vom Juli 2001 in Lusaka (Sambia). Mit dem gemeinsamen Gipfeltreffen (First Ordinary Session of the Assembly of Heads of State and Government of the AU) der Staatsoberhäupter in der Afrikanischen Union und der African Economic Community zwischen dem 9. und 11. Juli 2002 im südafrikanischen Durban nahm die Afrikanische Union ihre reguläre Arbeit auf.
Die Afrikanische Union löste nach Willen der Unterzeichnerstaaten die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) ab und wurde mit mehr Kompetenzen als diese ausgestattet. Die Verträge, die die Auflösung der am 25. Mai 1963 gegründeten OAU beinhalten, waren zuvor schon von 45 der 54 Staaten ratifiziert worden. Marokko, das wegen des Westsaharakonfliktes um die Demokratische Arabische Republik Sahara 1984 aus der Vorgängerorganisation OAU ausgetreten war, ist an einer Mitgliedschaft in der Afrikanischen Union zurzeit nicht interessiert.
Die Initiative zur Gründung der neuen Afrikanischen Union geht auf den libyschen Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi zurück. Er war vehement für die Idee einer Union eingetreten und hatte mit großem finanziellen Aufwand bei den afrikanischen Staatschefs dafür geworben. Der Gründungsvertrag der Afrikanischen Union (Constitutive Act) orientiert sich vor allem am Vorbild der Europäischen Union. Weitere Gründungsakte enthalten unter anderem Erklärungen zur Achtung der Menschenrechte und zur Souveränität der Mitgliedstaaten, aber auch einen Absatz zum Eingreifen der Union in Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen. Artikel 30 des Gründungsvertrags knüpft an die innerstaatliche Legitimität der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten an. Demnach sollen Regierungen, die verfassungswidrig an die Macht gekommen sind, von der Teilnahme an Aktivitäten der Afrikanischen Union ausgeschlossen werden. Gemäß Art. 33 Abs. 1 des Gründungsvertrags ging zudem die Afrikanische Wirtschaftsgemeinschaft in der AU auf.
[caption id="attachment_25409" align="aligncenter" width="590"] Travels of Marco Polo - Marco Polo in China[/caption][responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Diesen Beitrag vorlesen"]Marco Polo war ein venezianischer Händler, dessen Familie wohl ursprünglich aus Dalmatien stammte und der durch die Berichte über seine China-Reise bekannt wurde. Obwohl einzelne Geschichtswissenschaftler aufgrund von falschen Angaben und vermeintlichen Ungereimtheiten in den Reiseberichten immer wieder Zweifel an der Historizität seiner China-Reise geäußert haben, wird diese von den meiste...