Der Ammersee ist nach dem Chiemsee und dem Starnberger See der drittgrößte See in Bayern (unter den Seen, die ausschließlich in Bayern liegen) und der am weitesten nach Norden reichende Voralpensee. Er zählt als gemeindefreies Gebiet mit den Gemeinden am Westufer zum Landkreis Landsberg am Lech. Das Ostufer gehört zu verschiedenen Gemeinden im Landkreis Starnberg, sowie ein kleiner Teil im Süden um die Mündung der Ammer zum Landkreis Weilheim-Schongau. Der See ist Eigentum des Freistaates Bayern, für dessen Verwaltung die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zuständig ist. Der See hat eine Fläche von rund 47 Quadratkilometern und eine maximale Tiefe von etwa 80 Metern. Die am südlichen Seeende gelegene Schwedeninsel ist durch die fortschreitende Verlandung schon zu einer Halbinsel geworden und wird irgendwann ganz mit dem Ufer verschmelzen.
Der Ammersee im Fünfseenland, dessen andere vier namensgebenden Seen in der Region der Starnberger See, der Wörthsee, der Pilsensee und der Weßlinger See sind, zählt nicht nur zu den beliebtesten Tourismuszielen Bayerns mit überregionaler Ausstrahlung, sondern auch zu den bevorzugten Naherholungsgebieten der Augsburger und Münchner Bevölkerung. Vor allem im Sommer wird der Ammersee daher durch massiven Fremdenverkehr beeinflusst. Aus den beiden jeweils nur rund 50 km entfernten Ballungszentren kommt es an schönen Wochenenden zu einem regelrechten Massenansturm auf Strandbäder, Biergärten und die Rad- und Wanderwege rund um den See.
Die Bayerische Seenschifffahrt befährt den See mit einer Flotte von vier Fahrgastschiffen. Zur Ammerseeflotte gehören der 2002 gebaute Raddampfer Herrsching (seit 70 Jahren der erste neu erbaute Schaufelraddampfer Deutschlands). Günstige Windverhältnisse sorgen im Sommer auch für starken Segel- und Surfbetrieb. Segeln ist theoretisch ohne Führerschein möglich, allerdings verlangen die meisten Bootsverleiher und Segelclubs wenigstens einen A-Schein bzw. den Sportbootführerschein Binnen. Segelboote kürzer als 9,20 m und ohne Motor können im Rahmen des Gemeingebrauchs ohne Genehmigung benutzt werden, wobei die örtlichen Regeln zu beachten sind (z.B. Abstand zum Ufer, Schutzgebiete, Vorfahrt der Fahrgastschiffe). Es gibt öffentliche Einlassrampen.
Urlauber können für Segelboote und Elektroboote eine Urlaubergenehmigung für maximal vier Wochen erhalten. Wasserskifahren ist auf einer bestimmten Fläche im südlichen Teil des Sees zu bestimmten Tageszeiten möglich. Tauchen ist im Ammersee im Rahmen der Vorschriften gestattet.
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