1. Oktober 2016 | Author/Destination: European Union / Europäische Union | Rubric: Allgemein, EU-Beitragsserie, Europäische Union, Haus des Monats
Lesedauer: 17 MinutenEuropean Court of Justice © flickr.com – sprklg/cc-by-sa-2.0
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH), amtlich nur
Gerichtshof genannt, mit Sitz in
Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der
Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er “die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge”. Zusammen mit dem
Gericht der Europäischen Union und dem
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union bildet er das
Gerichtssystem der Europäischen Union, das im
politischen System der Europäischen Union die Rolle der
Judikative einnimmt. Die Aufgaben des EuGH sind in
Art. 19 EU-Vertrag, den
Art. 251 bis 281
AEU-Vertrag sowie der
Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union festgeschrieben. Dazu zählt insbesondere, die einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sowie der
Europäischen Atomgemeinschaft zu gewährleisten. Der EuGH selbst ist bei direkten Klagen natürlicher und juristischer Personen nunmehr als
Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäischen Gerichts zuständig. Das Europäische Gericht ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch für Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Europäische Kommission im dritten Rechtszug zuständig.
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