Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der deutschen Verfassung (des Grundgesetzes) hat das Gericht eine Doppelrolle, einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen Entscheidungen liefert es eine verbindliche Auslegung des Verfassungstextes und entscheidet Im Namen des Volkes. Obwohl es Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben; es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung die Verfassung verletzt, hebt es sie – und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist als Verfassungsorgan von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.
Verfassungsgerichtsbarkeit ist in Deutschland keine Instanz aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Bereits Institutionen wie das Reichskammergericht ab 1495 und der Reichshofrat ab 1518 sprachen Recht zwischen Staatsorganen. Nach der Paulskirchenverfassung 1849 hätte das Reichsgericht mit weitreichenden staats- und verfassungsgerichtlichen Kompetenzen ausgestattet sein sollen, nach dem Vorbild des US Supreme Court. 1850 entstand mit dem Bayerischen Staatsgerichtshof in Deutschland das erste spezielle Gericht für verfassungsrechtliche Fragen. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 hingegen sah kein Verfassungsgericht vor. Die Weimarer Verfassung führte 1919 mit dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ein eingeschränktes Verfassungsgericht ein. Mit dem Bundesverfassungsgericht sah ab 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) eine juristische Infrastruktur sui generis vor. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Arbeit zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf – am 9. September 1951 wurden die ersten Entscheidungen getroffen. Offiziell eröffnet wurde das Gericht jedoch erst am 28. September 1951 durch den damaligen Kanzler Konrad Adenauer; dieses Datum ging als “Tag der Eröffnung” in die Annalen des Gerichts ein. Von 1951 bis Ende 1990 wurden 76.623 Verfassungsbeschwerden in 80.046 Verfahren entschieden, davon waren 2,25 Prozent erfolgreich. Bis 2005 verdoppelte sich die Zahl der Verfassungsbeschwerden nahezu auf 151.424, von denen nur 3.699 erfolgreich waren (2,44 %).
Seinen ersten Amtssitz hatte das Bundesverfassungsgericht von 1951 bis 1969 im Prinz-Max-Palais, einer historistischen Stadtvilla in der Karlsruher Innenstadt-West. Als 1960 aufgrund des wachsenden Raumbedarfs und der Repräsentationswünsche des Gerichts ein Umzug nach München drohte, stellten die Stadt Karlsruhe und das Land Baden-Württemberg das Gelände des im Krieg ausgebrannten Hoftheaters für einen Neubau zur Verfügung. Es liegt im westlichen Schlossbezirk zwischen Schloss, Staatlicher Kunsthalle, Schlossplatz und Botanischem Garten, in unmittelbarer Nähe zum Zentrum des fächerförmig auf das Schloss zulaufenden barocken Stadtgrundrisses. Der Architekt Paul Baumgarten hatte zuvor mit einem modernen Entwurf den Wettbewerb für einen Neubau des Theaters gewonnen und erhielt nun den Auftrag für den Gerichtsbau am gleichen Ort. Nach Baumgartens Plänen entstand von 1965 bis 1969 ein Komplex aus fünf pavillonartigen, in der Höhe gestaffelten Baukörpern mit Flachdächern und quadratischem Grundriss. Sie sind über eine Gesamtlänge von 170 Metern an einem verglasten Verbindungsgang angeordnet und ohne Umzäunung in die damals für die Bundesgartenschau 1967 umgestalteten Parkanlagen eingebettet. Das Sitzungssaalgebäude ist am höchsten und dem Schlossplatz am nächsten zugewandt. Nach Norden hin schließen sich der ringförmig um einen offenen Innenhof gebaute Richterbau und ein Verwaltungsbau an. Hinter dem Sitzungssaalgebäude liegt die Bibliothek, zur Kunsthalle hin das Casino. Die Stahlskelettbauten verfügen über großzügige, in Oregon-Holzelementen eingefasste Glasfronten, die geschlossenen Flächen sind mit grauen Aluminium-Gussplatten verkleidet. Die Architektur soll mit nüchternen Formen und Transparenz die demokratische Grundordnung repräsentieren und setzt sich damit deutlich von den monumentalen Justizpalästen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts ab. Architektonisches Vorbild war der deutsche Pavillon auf der Weltausstellung 1958 von Sep Ruf und Egon Eiermann. Die Stirnwand im Großen Sitzungssaal beherrscht ein asymmetrisch angebrachtes Adlerrelief, das 1969 Hans Kindermann schuf, der damalige Rektor der Kunstakademie Karlsruhe.
Das auch infolge der deutschen Wiedervereinigung gewachsene Arbeitsaufkommen und die große Entfernung zur neuen Bundeshauptstadt Berlin führten zu neuen Überlegungen bezüglich einer Erweiterung oder eines Umzugs des Gerichts. Die politische Forderung nach einer Verlegung in die neuen Länder nach Leipzig setzte sich nicht durch. Erweiterungs- und Umbauplanungen waren umstritten, da sowohl das Gerichtsgebäude als auch der angrenzende Botanische Garten denkmalgeschützt sind. Wegen der Raumnot wurde der westliche Anbau des Schlosses als Registratur genutzt und 1992 über einen unterirdischen Verbindungsgang ans Gericht angebunden. 1995 wurde das bisher für die Bevölkerung zugängliche Casino in Mitarbeiterräume umgewandelt und die Bibliothek erhielt zusätzliche unterirdische Tiefmagazine. Im Jahr 2000 stimmten die Verfassungsrichter mehrheitlich für den Verbleib am Standort Karlsruhe. 2007 wurde am südwestlichen Rand des Gebäudekomplexes ein kompakter Erweiterungsbau nach Plänen des Architekten Michael Schrölkamp fertiggestellt, der eine Teilfläche des Botanischen Gartens überbaute. Von Juli 2011 bis September 2014 dauerte eine Grundsanierung unter Beibehaltung des Erscheinungsbildes und technische Modernisierung des Gebäudeensembles am Dienstsitz Schlossbezirk. Die Kosten betrugen 55 Millionen Euro. Die beiden Senate, die wissenschaftlichen Mitarbeiter und das Funktionspersonal des Gerichts (zusammen ca. 120 Mitarbeiter) zogen für diesen Zeitraum in drei ehemalige Stabsgebäude des Kommandos der 1. Luftwaffendivision der Bundeswehr um.