20-jähriges Bestehen der Europäischen Union
Montag, 2. Januar 2012 - 14:28 (CET/MEZ) Berlin | Author/Destination: Knut WingschCategory/Kategorie: Allgemein, Editorial, EU-Beitragsserie, Europäische Union Lesedauer: 5 Minuten Nicht nur in diesem Jahr, aber besonders in diesem Jahr, wird die Europäische Union anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens gefeiert – je mehr, desto besser! ;-)
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.
Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf zwei Grundverträgen, dem Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag). Es beinhaltet sowohl supranationale (überstaatliche) als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente. Während im Europäischen Rat und im nach Fachressorts aufgeteilten Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die nationalen Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls supranational.
Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäischen Gemeinschaften gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte nach dem Zweiten Weltkrieg neue militärische Konflikte für die Zukunft unmöglich machen und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften bei. Mit dem Vertrag von Maastricht gründeten die EG-Mitgliedstaaten 1992 die Europäische Union, die nun auch Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Politikbereichen besaß. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon, wurden die supranationalen Kompetenzen noch ausgebaut, zugleich wurden die gemeinsamen Institutionen schrittweise demokratisiert.
Innerhalb der EU bilden 17 Staaten die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Sie haben eine gemeinsame Währung, den Euro, eingeführt. Mit dem Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten auch in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bemühen sie sich auch um ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten. Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G8, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der WTO.
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